GARANTIE UND BEDINGUNGEN
Mit klaren Bedingungen.
Bei den verwendeten Materialien legt unsere Praxis die vom Hersteller gewährten Garantiezeiten zugrunde. Das SwissDent Medical Center übernimmt die Garantie nur für Zahnbehandlungen, die von den eigenen Zahnärzten durchgeführt wurden, und für den von ihnen übergebenen Zahnersatz.
Gegenstand der Garantie
Die Garantie bezieht sich auf die Qualität des übergebenen Zahnersatzes und des verwendeten Materials sowie auf Fehler, die in der zahntechnischen Arbeitsphase entstanden sind.
Die Garantie ist keine Ergebnisgarantie für das biologische Resultat der Behandlung. Heilung, Knochenintegration sowie der Zustand von Zahnnerv, Zahnhalteapparat und Zahnfleisch und das langfristige Ergebnis der Behandlung hängen auch vom Gesundheitszustand des Patienten, seinen Mundhygienegewohnheiten und der Einhaltung der vorgeschriebenen Nachsorge ab.
Garantiezeiten
| Implantate (Produktgarantie) | 3 Jahre |
| Implantataufbau | 2 Jahre |
| Verblendete Metallkeramikkrone oder Brückenglied | 2 Jahre |
| Zirkonoxidkrone oder Brückenglied | 2 Jahre |
| Veneers (Keramikschalen) | 1 Jahr |
| Herausnehmbarer Zahnersatz | 1 Jahr |
| Halteelemente aus Kunststoff | 1/2 Jahr |
| Kombinierte Arbeit, fixer Teil | 2 Jahre |
| Keramikinlay, Onlay | 2 Jahre |
| Füllung | 1/2 Jahr |
Beginn der Garantie
Die Garantie beginnt mit der endgültigen Übergabe, bei geklebtem Zahnersatz am Tag der endgültigen Zementierung. Die Garantie gilt ausschließlich für endgültig fertiggestellte und übergebene zahnärztliche Arbeiten.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Garantie
- Voraussetzung für die Garantie ist nach einer zahnärztlich-chirurgischen Behandlung eine Kontrolle innerhalb von 14 Tagen, nach einer zahnärztlichen Behandlung eine Kontrolle innerhalb von 30 Tagen. Dabei erfolgen die notwendige Nachsorge, Hygienebehandlung und Kontrolle.
- Wird ein fixer Zahnersatz provisorisch geklebt und nicht innerhalb von 30 Tagen mit endgültigem Zement befestigt, gilt die Behandlung nicht als abgeschlossen. Die Garantie nach diesen Bedingungen beginnt dann nicht.
- Das Endergebnis zahnärztlicher Behandlungen hängt auch vom Gesundheitszustand und den Hygienegewohnheiten des Patienten ab, auf die der Zahnarzt keinen Einfluss hat und für die er keine Garantie übernehmen kann. Entzündliche Erkrankungen von Zahnnerv, Zahnhalteapparat und Zahnfleisch (Zahnentzündungen, Parodontitis, Zahnfleischprobleme) fallen nicht unter die Garantie.
- Die Garantie bezieht sich in erster Linie auf die Qualität des übergebenen Zahnersatzes.
- Die Garantie gilt nur, wenn der Patient halbjährlich an der Kontrolluntersuchung teilnimmt.
- Der Patient befolgt die vom Zahnarzt empfohlenen Maßnahmen zur Mundhygiene und die Anweisungen zur speziellen Reinigung des Zahnersatzes. Der Fehler am übergebenen Zahnersatz (Krone, Inlay, Brücke, Prothese usw.) muss durch ein zahntechnisches Problem in der Arbeitsphase entstanden sein.
Die Garantie verliert ihre Gültigkeit in folgenden Fällen
- Der Patient erscheint nicht zur halbjährlichen Kontrolle.
- Der Patient befolgt die von seinem Arzt oder Dentalhygieniker empfohlenen Maßnahmen zur Mundhygiene nicht, die nach individueller Einschätzung alle 3 Monate, höchstens aber alle 6 Monate durchzuführen sind.
- Der Zahnersatz wird nicht ordnungsgemäß gebraucht (fallen gelassen, angeschlagen, Stoß o. Ä.).
- Der Patient beißt auf Knochen, Kerne oder harte Gegenstände oder beansprucht Veneers und Kronen beim Essen unnatürlich, sodass sie reißen oder Sprünge bekommen.
- Der Patient nimmt zu kalte oder zu heiße Lebensmittel zu sich.
- Der Patient lässt die vom Zahnarzt empfohlene nächtliche Knirscherschiene nicht anfertigen oder trägt sie nicht. Ohne sie können Zähne oder Zahnersatz durch Zusammenpressen beschädigt werden.
- Es werden Wurzelbehandlungen notwendig, die aufgrund vorheriger Behandlungen (Füllung, Kronenpräparation) entstanden sind.
- Bei herausnehmbarem Zahnersatz werden die vorgeschriebene jährliche Kontrolluntersuchung und die jährlich nötige Unterfütterung nicht wahrgenommen.
- An der zahnärztlichen Arbeit wird ein Reparaturversuch unternommen, der nicht von einem Zahnarzt des SwissDent Medical Center durchgeführt wurde.
Meldung und Prüfung von Garantieansprüchen
Im Garantiefall ist der Patient verpflichtet, den Mangel nach Feststellung unverzüglich dem SwissDent Medical Center zu melden und den Zahnersatz zur Untersuchung vorzulegen. Über den Garantieanspruch wird ausschließlich auf Grundlage der Untersuchung durch das SwissDent Medical Center entschieden.
Vor jedem externen Eingriff, jeder Reparatur, Klebung, Unterfütterung oder Änderung muss der Praxis die Möglichkeit zur Untersuchung gegeben werden. Die Garantieleistung erfolgt in der Praxis des SwissDent Medical Center nach der fachlichen Entscheidung des behandelnden Arztes.
Erfüllung der Garantie
Für provisorischen Zahnersatz (provisorische Krone, Brücke, Prothese, Inlay, Füllung) gibt es keine Garantie. Die Garantie umfasst ausschließlich die Nachbesserung des übergebenen Zahnersatzes oder der zahnärztlichen Arbeit bzw., wenn fachlich begründet, deren Neuanfertigung.
Die Garantie betrifft nicht die Reisekosten, Unterkunft, den Aufenthalt, Arbeitsausfall und weitere Zusatzkosten. Die Garantie ist an die Person und die jeweilige dokumentierte zahnärztliche Arbeit gebunden und kann nicht auf andere Personen übertragen werden.
Änderungen des Behandlungsplans und Kosten
- Erhält der Patient einen vorläufigen Behandlungsplan per Post oder E-Mail ohne persönliche Untersuchung, kann sich der endgültige Behandlungsplan nach der Konsultation ändern. Über Gründe und Inhalt der Änderung wird der Patient ausführlich informiert.
- Bei einem operativen Eingriff können unvorhersehbare Änderungen des Behandlungsplans eintreten, die eine Anpassung der Reiseplanung erforderlich machen können.
- Das SwissDent Medical Center erstattet keine Änderungen der Reise- und Aufenthaltskosten, die sich aus den oben genannten Änderungen des Behandlungsplans ergeben.
- Ist der Ersatz eines ausgefallenen oder abgestoßenen Implantats aus medizinischen oder technischen Gründen nicht möglich und liegt die Ursache nicht im Verantwortungsbereich des SwissDent Medical Center, können die Kosten des Implantats nicht zurückerstattet werden.
Kostenlose Nachbehandlungen
Bei zahnärztlich-chirurgischen Behandlungen sind Nachbehandlungen innerhalb von 14 Tagen (Konsultation, Kontrolle), bei Zahnbehandlungen innerhalb von 10 Tagen (Konsultation, Kontrolle) kostenlos.
Die kostenlose Nachbehandlung umfasst ausschließlich Konsultation und Kontrolluntersuchung. Sie umfasst keine erforderlich werdende neue Behandlung, keine Medikamente, bildgebenden Untersuchungen, Labor- oder zahntechnischen Arbeiten, es sei denn, das SwissDent Medical Center bestimmt die Kostenübernahme schriftlich anders.
Endgültige Übergabe und Abnahme
Vor der endgültigen Befestigung hat der Patient die Möglichkeit, Farbe, Form, Größe, ästhetisches Erscheinungsbild, Sprechkomfort und Biss des Zahnersatzes zu prüfen. Mit der endgültigen Übergabe nimmt der Patient den Zahnersatz ab.
Nach der endgültigen Übergabe gilt eine Änderung, die ausschließlich mit einem geänderten ästhetischen Geschmack oder abweichenden späteren Vorstellungen des Patienten begründet wird, nicht als Garantieanspruch.
Besondere Regeln für Implantate
Klinisches Ergebnis der Implantation
Voraussetzung für das Einsetzen des endgültigen, auf dem Implantat befestigten Zahnersatzes ist, dass der behandelnde Arzt das Implantat zum Zeitpunkt der Belastung klinisch als stabil und ausreichend im Knochen integriert beurteilt. Zu diesem Zeitpunkt gilt die chirurgische Phase der Implantation als klinisch erfolgreich.
Diese Feststellung ist keine Ergebnisgarantie für die Zukunft und keine lebenslange Funktionsgarantie. Der spätere Zustand des Implantats und des darauf befestigten Zahnersatzes wird auch von Mundhygiene, regelmäßiger Kontrolle, Belastung, Rauchen, dem allgemeinen Gesundheitszustand und weiteren individuellen Faktoren beeinflusst. Eine Sofort- oder provisorische Belastung gilt nicht als Feststellung des endgültigen klinischen Ergebnisses.
Herstellergarantie auf das Produkt
Die für Implantate angegebene Dauer von 3 Jahren ist eine Produktgarantie des Herstellers. Sie umfasst ausschließlich nachgewiesene Material- oder Produktfehler nach den jeweils geltenden Garantiebedingungen des Herstellers. Sie gilt nicht für das biologische Ergebnis des Eingriffs, die Heilung, die Knochenintegration oder Folgen, die aus dem Gesundheitszustand des Patienten oder mangelnder Mitwirkung entstehen.
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