Bekomme ich den Kostenvoranschlag schriftlich?
Ja. Nach der kostenlosen Erstuntersuchung erhalten Sie einen schriftlichen Behandlungsplan samt Kostenvoranschlag. Für einen genauen Kostenvoranschlag ist oft eine digitale Panorama-Röntgenaufnahme nötig, vor einer Implantation immer; sie wird gesondert berechnet (40 €).
Rechnet SwissDent direkt mit meiner Krankenkasse ab?
Nein. Sie bezahlen die Behandlung bei uns und reichen die Rechnung anschließend selbst bei Ihrer Kasse ein. Ob und in welcher Höhe Sie einen Zuschuss oder eine Kostenerstattung erhalten, entscheidet Ihre Kasse.
Muss ich den Kostenvoranschlag vor der Behandlung einreichen?
Das hängt von Ihrer Kasse und von der geplanten Behandlung ab. Für Zahnprothesen sieht die ÖGK nach ihren eigenen Angaben eine Bewilligung vor der Anfertigung vor. Fragen Sie bitte bei Ihrer Kasse nach, bevor die Behandlung beginnt.
Wie viel bekomme ich von der Krankenkasse zurück?
Das können wir Ihnen nicht sagen. Ob und wie viel erstattet wird, hängt von Ihrer Kasse, Ihrer Versicherung und der Art der Behandlung ab, und die Entscheidung trifft allein Ihre Kasse. Bitte rechnen Sie deshalb erst dann mit einem Zuschuss, wenn Ihre Kasse ihn bestätigt hat.
Bin ich an den Kostenvoranschlag gebunden?
Nein. Der Kostenvoranschlag verpflichtet Sie zu nichts. Sie entscheiden in Ruhe, ob und wann Sie die Behandlung bei uns beginnen.