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KOSTENVORANSCHLAG UND KRANKENKASSE

Erst klären.
Dann einreichen.

Sie möchten Ihre Zahnbehandlung in Sopron bei Ihrer österreichischen Krankenkasse einreichen? Hier lesen Sie, welche Unterlagen Sie von uns erhalten und was Sie vorab mit Ihrer Kasse klären sollten. Über einen Zuschuss entscheidet allein Ihre Kasse.

Schriftlich und unverbindlich
Empfang des SwissDent Medical Center in Sopron
0 € Erstuntersuchung40 € Röntgen, falls nötig
Kostenvoranschlag nach der Erstuntersuchung
01 / DER ABLAUF

In vier Schritten
zur Einreichung.

Diese Seite ist eine allgemeine Information zum Ablauf, keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Verbindliche Auskunft gibt nur Ihre Krankenkasse.

1. Kostenlose Erstuntersuchung

Der Zahnarzt untersucht Sie und bespricht die Möglichkeiten mit Ihnen. Für einen genauen Kostenvoranschlag ist oft eine digitale Panorama-Röntgenaufnahme nötig, vor einer Implantation immer; sie wird gesondert berechnet (40 €).

2. Schriftlicher Kostenvoranschlag

Sie erhalten einen schriftlichen Behandlungsplan samt Kostenvoranschlag. Er verpflichtet Sie zu nichts.

3. Vorab bei der Kasse klären

Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, ob der Kostenvoranschlag vor Beginn der Behandlung eingereicht oder bewilligt werden muss.

4. Rechnung einreichen

Sie bezahlen die Behandlung bei uns und erhalten die Rechnung (Honorarnote), die Sie bei Ihrer Kasse einreichen können.

02 / VON UNS

Was Sie
von uns erhalten.

Zur Erstuntersuchung

Behandlungsplan und Kostenvoranschlag
Schriftlich, nach der kostenlosen Erstuntersuchung. Für einen genauen Kostenvoranschlag ist oft eine digitale Panorama-Röntgenaufnahme nötig (40 €), vor einer Implantation immer.
Rechnung
Nach der Behandlung, auf Wunsch für die Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.
Zahlung
Sie bezahlen bei uns, bar in Euro, mit Karte oder per Überweisung. Eine direkte Abrechnung mit österreichischen Krankenkassen gibt es nicht. Details: Preise und Zahlung.
Besondere Angaben
Braucht Ihre Kasse bestimmte Angaben auf dem Kostenvoranschlag oder der Rechnung, fragen Sie uns bitte vor der Behandlung, ob wir diese Angaben machen können.
03 / BEI IHRER KASSE

Was Sie vorab
klären sollten.

Am besten klären Sie diese Fragen, sobald Sie den Kostenvoranschlag haben und bevor die Behandlung beginnt.

  • Ist für Ihre geplante Behandlung ein Zuschuss oder eine Kostenerstattung vorgesehen, und wenn ja, in welcher Höhe?
  • Muss der Kostenvoranschlag vor Beginn der Behandlung eingereicht und bewilligt werden?
  • Welche Unterlagen braucht Ihre Kasse, zum Beispiel Kostenvoranschlag, Röntgenaufnahme oder Befund?
  • Welche Angaben muss die Rechnung enthalten, und ist eine Übersetzung nötig?
  • Wie und bis wann können Sie die Rechnung einreichen?
  • Haben Sie eine private Zusatzversicherung? Dann fragen Sie auch dort, ob und unter welchen Bedingungen sie sich beteiligt.
04 / OFFIZIELLE INFORMATIONEN

Heil- und Kostenplan
bei der ÖGK.

Nach den Informationen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) müssen Zahnprothesen (abnehmbarer Zahnersatz) vor der Anfertigung von der ÖGK bewilligt werden. Bei einer Wahlzahnärztin oder einem Wahlzahnarzt im In- oder Ausland ist dafür vorab ein Heil- und Kostenplan beziehungsweise Kostenvoranschlag bei der ÖGK zur Bewilligung vorzulegen. Bei Wahlzahnärzten bezahlen Sie die Rechnung zunächst selbst und können sie danach zur Kostenerstattung einreichen.

Die Regeln und Beträge legt Ihre Kasse fest und kann sie ändern. Bitte lesen Sie deshalb die aktuellen Angaben direkt bei Ihrer Kasse nach (Stand dieser Seite: Oktober 2026):

05 / WICHTIG

Was wir
nicht beurteilen können.

Wie viel Ihre Kasse erstattet, können wir Ihnen nicht sagen. Das hängt von Ihrer Kasse, Ihrer Versicherung und der Art der Behandlung ab, und die Entscheidung trifft allein die Kasse. Bitte rechnen Sie deshalb erst dann mit einem Zuschuss, wenn Ihre Kasse ihn bestätigt hat.

Fragen zum Kostenvoranschlag selbst, etwa zu einzelnen Behandlungsschritten, beantworten wir gerne. Was Sie zum ersten Termin mitbringen sollten, lesen Sie unter Anreise aus Österreich; unsere Garantie ist in den Garantiebedingungen beschrieben.

06 / HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Gute Fragen.
Klare Antworten.

Haben Sie die Antwort nicht gefunden?

Gerne besprechen wir Ihre Fragen persönlich mit Ihnen.

+36 70 605 80 90 Lieber schriftlich fragen
Bekomme ich den Kostenvoranschlag schriftlich?

Ja. Nach der kostenlosen Erstuntersuchung erhalten Sie einen schriftlichen Behandlungsplan samt Kostenvoranschlag. Für einen genauen Kostenvoranschlag ist oft eine digitale Panorama-Röntgenaufnahme nötig, vor einer Implantation immer; sie wird gesondert berechnet (40 €).

Rechnet SwissDent direkt mit meiner Krankenkasse ab?

Nein. Sie bezahlen die Behandlung bei uns und reichen die Rechnung anschließend selbst bei Ihrer Kasse ein. Ob und in welcher Höhe Sie einen Zuschuss oder eine Kostenerstattung erhalten, entscheidet Ihre Kasse.

Muss ich den Kostenvoranschlag vor der Behandlung einreichen?

Das hängt von Ihrer Kasse und von der geplanten Behandlung ab. Für Zahnprothesen sieht die ÖGK nach ihren eigenen Angaben eine Bewilligung vor der Anfertigung vor. Fragen Sie bitte bei Ihrer Kasse nach, bevor die Behandlung beginnt.

Wie viel bekomme ich von der Krankenkasse zurück?

Das können wir Ihnen nicht sagen. Ob und wie viel erstattet wird, hängt von Ihrer Kasse, Ihrer Versicherung und der Art der Behandlung ab, und die Entscheidung trifft allein Ihre Kasse. Bitte rechnen Sie deshalb erst dann mit einem Zuschuss, wenn Ihre Kasse ihn bestätigt hat.

Bin ich an den Kostenvoranschlag gebunden?

Nein. Der Kostenvoranschlag verpflichtet Sie zu nichts. Sie entscheiden in Ruhe, ob und wann Sie die Behandlung bei uns beginnen.

HABEN SIE FRAGEN?

Schreiben Sie uns
ganz unverbindlich.

Unter info@swissdent.hu antworten wir Ihnen gerne.

Nachricht schreiben +36 70 605 80 90
+

SwissDent Medical Center Kft.

Várkerület 73, 9400 Sopron, Ungarn
UID-Nummer: HU12523254

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